Sterbehilfe in der Gesellschaft

Zwei Krankenschwestern schieben ein leeres Bett über den Krankenhausflur.
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- vier Begriffe sorgen für Verwirrung
Zwei Krankenschwestern schieben ein leeres Bett über den Krankenhausflur.
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In Deutschland und vielen anderen Ländern ist es verboten, einem Menschen aktiv ein Medikament zu geben, das zum Tode führt.
29.09.2016 - 15:00

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland und anderen Ländern streng verboten. Passive Sterbehilfe ist erlaubt. Wer das Leben eines todkranken Menschen auf indirektem Weg beendet oder einem Patienten bei einer Selbsttötung hilft, muss nicht mit Strafe rechnen. Aber was unterscheidet eigentlich die aktive, passive und indirekte Sterbehilfe? Und was ist Beihilfe zur Selbsttötung?

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland streng verboten. Dabei führt die helfende Person den Tod durch eine zusätzliche Handlung herbei. Der oder die Sterbende tut nichts.

Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht die Sterbehelferin oder der Sterbehelfer dem alten oder kranken Menschen fast immer ein Mittel, das direkt zum Tod führen soll. Das Mittel spritzt die Sterbehilfe zum Beispiel in eine angehängte Infusion oder gibt es der oder dem Sterbenden zu trinken, indem die helfende Person das Glas zum Mund führt. Die sterbende Person selbst schluckt nur.
Um aktive Sterbehilfe bitten manche Menschen, die unter unerträglichen Schmerzen oder unter einer ausweglos erscheinenden Situation leiden und selbst nicht mehr handeln können.
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, ebenso in vielen anderen Ländern. Wer sie anwendet, muss mit einer Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen oder sogar wegen Totschlags rechnen. Wenn die Patientin oder der Patient ausdrücklich um diese Hilfeleistung gebeten hat, kann das Gericht die Tötung auf Verlangen mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestrafen. War die Patientin oder der Patient zum Zeitpunkt der Sterbehilfe bewusstlos oder nicht zurechnungsfähig, kann das Urteil sogar Totschlag heißen und die Sterbehelferin oder den Sterbehelfer fünf bis 15 Jahre ins Gefängnis bringen. (Stand 2016)

Die passive Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt. Sie heißt auch Sterbebegleitung. Dabei beendet die helfende Person alle Handlungen, die den Tod hinauszögern. Die Sterbehelferin oder der Sterbehelfer tut wie die oder der Sterbende nichts.

Bei der passiven Sterbehilfe bekommt die oder der Sterbende keine Unterstützung mehr durch Medikamente oder durch Maschinen, die das Leben künstlich verlängern. Auch die künstliche Ernährung kann beendet werden. Das Abschalten einer Maschine oder einer Infusion gilt dabei nicht als Handlung.
Die Entscheidung trifft die Patientin oder der Patient selbst. Wenn sie oder er dazu nicht mehr in der Lage ist, gilt die Patientenverfügung, in der sie oder er viele Jahre oder erst wenige Tage zuvor ihren oder seinen Willen festgehalten hat. Gibt es auch keine Patientenverfügung, entscheiden in der Regel die Angehörigen, ein Vormund oder andere Vertreter des Gerichts.

Beihilfe zur Selbsttötung wird in Deutschland nicht bestraft. Dabei ermöglicht es die Sterbehilfe einer oder einem Sterbenden, den Zeitpunkt des Todes selbst zu bestimmen. Die Sterbehelferin oder der Sterbehelfer und die sterbende Person handeln.

Bei der Beihilfe zur Selbsttötung bietet die Sterbehelferin oder der Sterbehelfer der sterbenden Person die Gelegenheit, ihr Leben selbst zu beenden. Die helfende Person stellt ihr zum Beispiel ein tödliches Mittel zur Verfügung. Anders als bei der aktiven Sterbehilfe nimmt die sterbende Person das Mittel aber selbst ein. Dazu muss sie bei klarem Verstand und körperlich dazu in der Lage sein. Zum Beispiel muss sie ein Glas mit dem tödlichen Mittel ergreifen können, es selbst an den Mund führen und austrinken.
Beihilfe zur Selbsttötung wird in Deutschland nicht bestraft. Ärztinnen und Ärzten ist sie aber aus ethischen Gründen verboten. Außerdem gibt es viele Krititkerinnen und Kritiker. Sie sagen, wer noch selbst seinen Tod organisieren kann, der kann auch noch schöne Momente erleben, wenn sie oder er gut betreut wird. Sie fordern daher eine bessere Versorgung der Menschen am Ende ihres Lebens.

Bei der indirekten Sterbehilfe verkürzen Medikamente oft ungewollt das Leben.

Bei der indirekten Sterbehilfe verkürzt zum Beispiel ein Medikament unbeabsichtigt das Leben. Betroffen sind oft todkranke Patientinnen und Patienten, die immer mehr und stärkere Medikamente benötigen, um ihre unerträglichen Schmerzen aushalten zu können. Diese Mittel können das Leben verlängern, aber auch frühzeitig zum Tod führen. Ihre Dosierung ist daher oft eine Gratwanderung für die Ärtinnen und Ärzte und für die Patientinnen und Patienten.

Die Religionen sind sich nicht einig, ob ein Mensch einer unheilbar kranken Freundin oder Freund, Angehörigen oder Patientinnen oder Patienten dabei helfen darf, das eigene Leben vorzeitig zu beenden, um damit weiteres unerträgliches Leid zu ersparen.

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