Pflichtabgabe im Judentum

- statt Pflichtsteuer gibt es die Pflicht, Bedürftigen zu helfen
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Im Judentum gibt es keine Pflichtsteuer für arme und bedürftige Menschen. Allerdings es gibt eine Pflicht für jede Jüdin und jeden Juden einem bedürftigen Menschen zu helfen. Die hebräischen Begriffe lauten Zedaka und vor allem Gemilut Chassadim, was in etwa als „Handlungen der Güte und Nächstenliebe" ins Deutsche übertragen werden kann. 

Hierzu gehört beispielsweise der Besuch von Kranken, die Beerdigung von Verstorbenen, Gastfreundschaft, Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen sowie die Gabe von Geld, Essen oder anderen benötigten Dingen an Arme. Für Gemilut Chassadim gibt es keine Mengenvorgaben. Jede Jüdin und jeder Jude soll so viel geben, wie sie oder er kann. Aber wichtig ist, dass dies ein Gebot ist, eine Mizwa, und daher eine Pflicht.