In Deutschland entscheidet zuerst das Standesamt über die Ehe. Für die Eheschließung gibt es rechtliche Voraussetzungen, zum Beispiel müssen beide Partner volljährig und mit der Eheschließung einverstanden sein. Die Religionszugehörigkeiten der beiden spielen aber keine Rolle dabei. Also darf eine evangelische Frau einen jüdischen Mann heiraten, und umgekehrt auch eine Jüdin einen evangelischen Mann.
Unterschiede bei den Religionen
Auch eine evangelische Trauung in einer Kirche ist möglich. Dafür muss meistens mindestens eine Person evangelisch sein. Der jüdische Partner muss dafür nicht evangelisch werden.
Eine jüdische Heiratszeremonie als rechtliche Handlung aber gibt es traditionell nur für zwei jüdische Personen. Viele Rabbiner und Familien fürchten bei unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten zudem später Konflikte für die Kinder und somit den ganzen Familienfrieden.
