Abt und Äbtissin
- leiten ein Kloster
epd-bild/Jens Schulze
Ein Abt ist das Oberhaupt eines Klosters und kümmert sich um die Verwaltung, das Vermögen und die Mönche - so wie der Chef einer Firma.
Ein Abt ist der Leiter in einem christlichen Kloster für Männer. Eine Äbtissin leitet ein Kloster für Frauen. Sie sind sozusagen die Chefs der Mönche und Nonnen. Das Besondere: Sie werden von den Nonnen und Mönchen selbst gewählt - jeweils für zwölf Jahre. Früher war die Amtszeit unbegerenzt.
Die Stellvertreter vom Abt und der Äbtissin heißen Prior und Priorin.