Ehe und Familie im Islam

Familienbild einer muslimische Familie: Mutter, Vater, zwei Töchter und ein Sohn.
© Barbara Wolf-Krause
- gehören für viele Musliminnen und Muslime zum Glauben dazu
Eine muslimische Familie lacht und winkt.
Rawpixel/iStockphoto/Getty Images
Eine Familie gehört für viele Musliminnen und Muslime zu ihrem Glauben.

Musliminnen und Muslime dürfen sich normalerweise ohne Zwang, sondern frei für einen Ehepartner entscheiden. Die beiden Eltern sollten respektvoll behandelt werden. Wenn sie Hilfe brauchen, dann sollten sich die Kinder um die altgewordenen Eltern kümmern. Allerdings sollten sich die Eltern nach der Heirat eigentlich nicht in das Leben eines Ehepaars einmischen.

Für viele Musliminnen und Muslime gehört eine liebevolle Ehe nicht nur zum Leben, sondern auch zu ihrem Glauben dazu. Der Koran sagt, dass sich Frau und Mann mit Respekt begegnen und sich gegenseitig unterstützen sollen. Dafür soll eine Aufgabenteilung sorgen.

Muslimische Männer sind nach dem Koran für den finanziellen Unterhalt einer Familie verantwortlich. Frauen dürfen einer Beschäftigung nachgehen und Geld verdienen, wenn sie das möchten. Über ihr Gehalt sollten sie dann eigentlich frei verfügen. Allerdings können die meisten Familien vom Gehalt des Mannes allein heute gar nicht leben. Daher wird oft auch der Lohn der Frau als Haushaltsgeld verwendet.

Frauen sind traditionell für das Wohlergehen der Familie zuständig. Sie kümmern sich insbesondere um die Kinder sowie deren Erziehung und Bildung. Für den Haushalt sind sie jedoch nicht allein verantwortlich. Besonders in großen Familien wird erwartet, dass Ehepaare den Haushalt gemeinsam führen oder eine Haushaltshilfe engagieren, die die Frau unterstützt. Es ist überliefert, dass der Prophet Muhammad im Haushalt mithalf. In seinen Lebensregeln, den Hadithe heißt es "Der Prophet kam nach Hause und hat im Haushalt gearbeitet." 
Er gilt als Vorbild für die Gläubigen und soll in diesem Zusammenhang auch ein Vorbild für Ehemänner sein. 

Eltern sollen im Islam mit Respekt behandelt werden. Die Sorge um sie und ihre Unterstützung – insbesondere im Alter – gelten als religiöse Pflicht.

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